Dienstag, 9. Oktober 2012

Knickpflegeerlass

Der grüne Umweltminister von Schleswig-Holstein will mehr für den Knickschutz tun. Auch der Naturschutzbund bewertet den derzeit geltenden (von eine schwarz-gelben Regierung verabschiedeten) Knickpflegeerlass als zu schwach, der ökologische Zustand der Wallhecken sei so schlecht wie noch nie, von einst 75 000 Kilometern seien heute kaum noch 45 000 übrig.
Der Knick (laut Duden Plural die Knicke oder die Knicks) ist eine winddurchlässige Baum- oder Strauchhecke. Knicks wurden in Dithmarschen im 18. Jahrhundert im Rahmen der Verkoppelung (Vorform der heutigen Flurbereinigung) als "lebende Zäune" angelegt. Der Name der Hecke leitet sich davon ab, was man mit ihr macht: Zweige, dünne Äste oder sehr junge Bäume werden geknickt oder gebeugt. Daher kommt auch der schöne (aber seltene) Begriff Gebückbaum. Geknickt darf aber wegen des Brutvogelschutzes nur vom 1. Oktober bis zum 14. März. Alle zehn bis 15 Jahre müssen die Knicks auf Stock gesetzt, also bis auf den Stock zurückgeschnitten und zum Stockausschlag gezwungen werden. So bleibt die Hecke dicht und kann als Windschutz dienen. Bodenwinde hält sie nur ab, wenn sie im unteren Bereich nicht verkahlt.
In ganz Schleswig Holstein soll eine Knickdichte von 60 laufenden Metern je Hektar in landschaftliche geprägten Gegenden erhalten werden. Und der grüne Umweltminister will nun wieder einen Schutzstreifen hinter und vor den Knicks einrichten lassen. Den gab es bis 2007. Dort darf nicht gepflügt werden. Und es würde verhindert, dass weidende Rinder den Knickfuss zertrampeln.

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